Fachgebiet Arbeitsschutz

Gefährdungsbeurteilungen
„Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.“ (Arbeitsschutzgesetz § 5 Absatz 1)
Das Ingenieurbüro Hajós erstellt Gefährdungsbeurteilungen im Bereich Brandschutz und Schadstoffe im Bauwesen.

Betriebsanweisungen
„Der Arbeitgeber stellt sicher, dass den Beschäftigten vor Aufnahme der Tätigkeit eine schriftliche Betriebsanweisung zugänglich gemacht wird, die der Gefährdungsbeurteilung Rechnung trägt.“ (Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 555 Nr. 2.1 Absatz 1, Satz 1)
Das Ingenieurbüro Hajós erstellt Betriebsanweisungen im Bereich Schadstoffe im Bauwesen und wirkt auf Wunsch bei der Unterweisung der Beschäftigten mit.

Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen
Als Veranlasser eines Bauvorhabens trägt der Bauherr die Verantwortung für das Bauvorhaben. Die Baustellenverordnung ergänzt das deutsche Arbeitsschutzrecht um folgende Pflichten für den Bauherren:
  • Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bei der Planung der Ausführung des Bauvorhabens
  • Ankündigung des Vorhabens bei der Behörde bei größeren Baustellen
  • Bestellung eines Koordinators, wenn mehrere Arbeitgeber auf der Baustelle tätig werden (Der Einsatz von Subunternehmen bedeutet das Vorhandensein von mehreren Arbeitgebern!)
  • Erarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes bei größeren Baustellen und/oder bei besonders gefährlichen Arbeiten
  • Zusammenstellung einer Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage

    Das Ingenieurbüro Hajós bietet alle v.g. Leistungen nach Baustellenverordnung an.
  • Ingenieurbüro Hajós
    Falkstraße 70
    D-60487 Frankfurt Main
    Tel: +49 (0)69 3809760700
    Fax:+49 (0)69 3809760709
    Email: post@hajos.org